(Stadt Gossau) Schulordnung der Praxis anpassen. Der Stadtrat Gossau unterbreitet dem Parlament eine neue Schulordnung. Sie nimmt die Änderungen der kantonalen Gesetzgebung auf und bildet die heutige Praxis in der Schule Gossau ab.
Die Schulordnung regelt die Organisation und den Betrieb der Volksschule im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung und der Gemeindeordnung. Seit dem Erlass der Gossauer Schulordnung im Jahr 2001 haben sich verschiedene gesetzliche Vorgaben geändert. Auch an der Schule der Stadt Gossau hat sich einiges bewegt: Der Schulrat ist von neun auf sieben Mitglieder reduziert worden und konzentriert sich auf strategische Fragen. Für das Operative, also den Schulbetrieb, sind die Schulleitungen verantwortlich.
Aktuelle Gesetzgebung und Praxis
Eine Überprüfung durch externe Fachleute hat die Führungsstruktur der Schule Gossau als funktional bestätigt. Damit hat der Schulrat den Zeitpunkt für gekommen erachtet, die Schulordnung zu überarbeiten. Er hat dem Stadtrat ein vollständig neues Regelwerk unterbreitet. Dieses nimmt den aktuellen Stand der Gesetzgebung auf und bildet die gelebte Praxis an der städtischen Volksschule ab.
Einzelne Sachverhalte sind neu aufgenommen worden. Beispielsweise ein Passus zur Bekleidung; diese soll gepflegt und sauber sein. Kopf- und Handbedeckungen werden im Schulzimmer einzig akzeptiert, wenn sie aus religiösen Gründen getragen werden. Von den Lehrpersonen wird verlangt, dass sie bezüglich Verhalten, Bekleidung und ihrem allgemeinen Erscheinen eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Die Elternbeiträge an schulische Veranstaltungen werden für obligatorische und freiwillige Anlässe unterschiedlich gehandhabt.
Organisationsreglement aufheben
Mit der neuen Schulordnung wird auch die Zusammenarbeit von Schule und Eltern in Erziehung und Ausbildung gemäss den kantonalen Vorschriften definiert. Weiter wird geregelt, welche Aufgaben der Schulrat an die Schulleitungen delegieren kann. Die neue Schulordnung ist so umfassend ausgestaltet, dass das Organisationsreglement für die Schulleitung aus dem Jahr 2002 aufgehoben werden kann.
Der Stadtrat hat die neue Schulordnung beschlossen. Dabei handelt es sich um ein rechtsetzendes Reglement. Deshalb muss es vom Stadtparlament erlassen werden und anschliessend ist noch ein Referendumsverfahren durchzuführen.
Neues Parkierungsregime schrittweise umsetzen
Ab 1. September 2019 wird das neue Gossauer Parkierungsreglement schrittweise umgesetzt. Zuerst wird eingeführt, was ohne Änderung von Signalisationen oder Markierungen möglich ist. Das sind insbesondere die Anpassungen bei Handwerker-, Pendler und Besucherbewilligungen.
Im März 2019 hat das Gossauer Stadtparlament das neue Parkierungsreglement beschlossen. Weniger blaue Zonen, Wegfall der Pendlerbewilligungen sowie einheitlichere Parkierungszeiten und –gebühren sind wesentliche Änderungen. Gegen das Reglement ist kein Referendum ergriffen worden. Der Stadtrat hat festgelegt, dass es ab 1. September 2019 umgesetzt wird. Allerdings werden nicht alle Neuerungen gleichzeitig eingeführt.
Strengere Bedingungen für Besucherkarten
Ab September gelten die Massnahmen, welche ohne Verfügung oder Anordnung der Kantonspolizei eingeführt werden können. Dazu gehört der Wegfall der Pendlerkarten für die erweiterte blaue Zone (EBZ). Dadurch soll der Anteil der Fremdparkierer in den Quartieren reduziert und so die Wohnqualität erhöht werden. Damit Pendler nicht auf Besucher-Tageskarten ausweichen, werden auch diese eingeschränkt.
Erhältlich sind sie beim städtischen Einwohneramt und über das digitale Parkierungssystem Parkingpay. Dabei wird geprüft, ob der Käufer tatsächlich in Gossau wohnt oder hier einen Geschäftssitz hat. Pro Tag kann eine berechtigte Person maximal fünf Karten beziehen. Unverändert bleibt der Preis: von sechs Franken. Für acht Franken pro Tag können Besucher auf dem Marktplatz und dem Bedaplatz parkieren, für den Lindenplatz sind keine Tagesbewilligungen mehr erhältlich.
Flexiblere Lösung für Handwerker
Die Handwerker-Karten für die EBZ werden ergänzt durch den Handwerker-Pool in Parkingpay. Darin können Handwerkbetrieb einer digitalen Handwerker-Bewilligung bis zu zehn verschiedene Fahrzeuge (fahrende Werkstätten) hinterlegen. Zeitgleich kann jedoch einzig eines dieser Fahrzeuge tatsächlich auf einem EBZ-Platz abgestellt werden.
Für die restlichen Änderungen des neuen Parkierungsreglement0s wird die Kantonspolizei in den nächsten Wochen die Anordnungen oder Verfügungen vornehmen. Allfällige Einsprachen könnten die Umsetzung einzelner Massnahmen verzögern. Darunter fallen die Zusammenlegung der heute zwölf auf neu vier EBZ-Sektoren, die Angleichung der Parkierungszeiten und die Umwandlung von verschiedenen „blauen“ in gebührenpflichtige „weisse“ Parkplätze, insbesondere im Stadtzentrum.