STADT GOSSAU STARTET PROJEKTWETTBEWERB FÜR HALLENBAD

Noch vor den Sommerferien 2018 wird feststehen, welche acht bis zwölf Planerteams bis Ende November 2018 ein Projekt für das neue Gossauer Hallenbad einreichen können. Das siegreiche Projekt aus dem Wettbewerb soll im März 2019 bekannt sein. Gemäss Terminplan soll 2019 über den Planungskredit entschieden werden und 2022 die Volksabstimmung stattfinden. Baubeginn ist für 2024 geplant, die Eröffnung im 2025.

(Stadt Gossau) Die Stadt Gossau soll weiterhin ein Hallenbad betreiben, welches am Standort Buechenwald neu erstellt wird. Dafür haben sich die Gossauer Stimmberechtigen im November 2013 in einer Grundsatzabstimmung ausgesprochen. Seither hat das Stadtparlament einen Kredit von 450‘000 Franken und das Raumprogramm für einen Projektwettbewerb bewilligt.

Bis zu zwölf Projekte aus der WTO-Ausschreibung

Anfang Mai wird dieser Projektwettbewerb nun ausgeschrieben. Im ersten Schritt können sich Architekturbüros aus der Schweiz und aus Ländern, welche im Rahmen der WTO entsprechend Gegenrecht halten, für die Teilnahme bewerben. Das Preisgericht wird dann acht bis zwölf interessierte Büros auswählen, welche ein Projekt einreichen können. Wichtige Auswahlkriterien sind die Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Büros sowie realisierte Referenzprojekte. Die ausgewählten Planer haben Zeit, ab den Sommerferien bis Ende November, um das neue Gossauer Hallenbad zu planen.


Was soll entstehen?

Dieses muss ein wettkampftaugliches 25-Meter-Schwimmbecken mit sechs Bahnen, ein Multifunktionsbecken mit höhenverstellbarem Boden, ein Kinderplanschbecken und eine Wasserrutschbahn bieten. Ebenfalls ist ein beheiztes Aussenbecken vorzusehen; ob diese Option realisiert wird, entscheidet sich später. Für das Hallenbad und das Freibad sind ein neuer gemeinsamer Eingangsbereich sowie die Restauration zu planen.


Siegerprojekt im März bekannt

Die Planer werden ihre Projekte anonym einreichen. Das neunköpfige Preisgericht wird diese beurteilen. Massgebende Aspekte bei der Bewertung sind die architektonische Qualität, die städtebaulichen Einpassung, die betriebliche Funktionalität sowie die Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung, beim Betrieb und bei einem späteren Rückbau. Anfang März 2019 soll der Wettbewerb ausgewertet sein und die Projekte werden öffentlich ausgestellt.

Ziel: Inbetriebnahme Herbst 2025

Es ist vorgesehen, dass die Verfasser des siegreichen Projektes den Auftrag für die Weiterbearbeitung erhalten. Der Terminplan sieht vor, dass Ende 2019 über den Planungskredit abgestimmt werden kann und im Herbst 2022 die Volksabstimmung über den Baukredit stattfinden wird. So wären ein Baubeginn Anfang 2024 und eine Inbetriebnahme im Herbst 2025 möglich.


Das Preisgericht

Die Bewerbungen und später auch die Projekte für das neue Hallenbad werden von einem neunköpfigen Preisgericht begutachtet. Diesem gehören der künftige Stadtpräsident Wolfgang Giella, Stadträtin Gaby Krapf-Gubser und Stadtrat Urs Blaser als Sachpreisrichter an. Fachpreisrichter sind die Architekten Valentin Bearth (Chur), Bruno Bossard und Elmar Hasler (St. Gallen) sowie die Landschaftsarchitektin Rita Mettler (Gossau). Als Ersatzpreisrichter sind Yvo Lehner, Leiter Hochbauamt und Sportkoordinator Norbert Thaler bestimmt. Das Preisgericht kann zudem verschiedene Fachleute zur Beratung beiziehen.


 

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