Gossau verlangt 100 Franken pro Hund
Der Stadtrat Gossau hat die Hundesteuern 2020 festgelegt. Die jährliche Steuer pro Hund beträgt hundert Franken. Tierheime und Zuchtbetriebe bezahlen eine jährliche Pauschale von fünfhundert Franken.
Am 1. Januar 2020 tritt im Kanton St.Gallen das neue Hundegesetz in Kraft. Die Politischen Gemeinden können die Hundesteuer zwischen 60 bis 200 Franken ansetzen, wobei für alle Hunde derselbe Ansatz gilt. Bisher waren die Taxen für weitere Hunde eines Besitzers höher als für den ersten Hund. Der Gossauer Stadtrat hat die Hundesteuer ab 2020 auf 100 Franken pro Hund festgelegt; bisher waren es 80 Franken für den ersten und 150 Franken für weitere Hunde. Von Zuchtbetrieben und Tierheimen wird jährlich ein Pauschalbetrag von 500 Franken eingezogen.
Mit dem neuen Gesetz ändert auch die Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Für die Kontrolle der Hunde und den Bezug der Hundesteuer bleiben die Gemeinden zuständig. Hingegen ist das Veterinäramt verantwortlich für die Abklärung von Vorfällen mit Hunden sowie die Anordnung und Durchsetzung von Massnahmen. Dafür beansprucht der Kanton einen Anteil an der Hundesteuer. Der Stadt Gossau verbleiben nach Ablieferung des Kantonsanteils rund 70’000 Franken. Damit können die Aufwendungen für die Hundeversäuberung und die Hundekontrolle gedeckt werden.
Stadt Gossau übernimmt gesamten Strassenunterhalt
Seit 1. Januar 2020 finanziert die Stadt Gossau den Unterhalt sämtlicher Gemeindestrassen dritter Klasse. Dies verursacht jährliche Mehrkosten von rund sechzigtausend Franken. Andererseits lassen sich dadurch Umklassierungen von Strassen vermeiden, was wesentliche Folgekosten verursacht hätte.
Ab dem Jahr 2020 übernimmt die Stadt Gossau den baulichen und betrieblichen Unterhalt für sämtliche Gemeindestrassen dritter Klasse. Bei Gemeindewegen bleiben die bisherigen Unterhaltsregelungen bestehen. Die Neuerung bei Drittklass-Strassen wird gegenüber bisher einen zusätzlichen Aufwand von jährlich rund sechzigtausend Franken verursachen.
Umklassierungen von Strassen vermeiden
Allerdings reduziert dies den Aufwand der Stadt Gossau beim Strassenbau merklich. Denn aktuell müssten rund elf Kilometer Drittklass- in Zweitklass-Strassen umklassiert werden, weil sie mittlerweile eine grössere Erschliessungsfunktion haben. Mit einer Umklassierung würde die Stadt vollumfänglich unterhaltspflichtig: Insbesondere müssten diese Strassen aber auch ausgebaut werden.
Andererseits hätte die Umklassierung negative Auswirkungen auf die Bebaubarkeit der anstossenden Grundstücke. Gegenüber einer Zweitklass-Strasse müssen Gebäude mehr Abstand aufweisen als zu Drittklass-Strassen. Deshalb würden sich wohl verschiedene Grundeigentümer gegen eine Umklassierung wehren. Mit der getroffenen Lösung lassen sich Umklassierungen und deren Folgekosten vermeiden.
Winterdienst schon heute Stadtaufgabe
Das Gossauer Strassennetz umfasst 134 Kilometer Gemeindestrassen, wovon 57 Kilometer als Erst- oder Zweitklass-Strasse deklariert sind. Deren Unterhalt ist vollumfänglich Sache der öffentlichen Hand, da diese Strassen dem allgemeinen Motofahrzeugverkehr offenstehen.
Die rund 77 Kilometer Drittklass-Strassen erschliessen vorwiegend Einzelhäuser sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Hier lässt das kantonale Strassengesetz den Gemeinden Spielraum, ob und in welchem Umfang sie den baulichen und betrieblichen Unterhalt mitfinanzieren. Die Stadt Gossau übernimmt die Kosten für den Winterdienst auf den Drittklass-Strassen und beteiligt sich an den übrigen Unterhaltskosten.