Der Stadtrat Gossau hat das generelle Feuerverbot auf das kantonale Verbot für Feuer im Wald und in Waldesnähe gelockert. Das Abbrennen von Feuerwerk wird vorderhand für das gesamte Gemeindegebiet nicht bewilligt.
Der Kanton hat das Ende Juli verfügte generelle Feuer- und Feuerwerksverbot gelockert. Seit heute ist es einzig noch verboten, im Wald und im Abstand bis 200 Metern davon ein Feuer zu entfachen. Auch brennende Streichhölzer oder Raucherwaren dürfen in diesen Gebieten nicht weggeworfen werden. Ebenso ist das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe weiterhin verboten.
Für das Abbrennen von Feuerwerk ist in Gossau gemäss Polizeireglement eine Bewilligung erforderlich. Gestützt auf eine Lagebeurteilung durch den Sicherheitsverbund Region Gossau werden bis auf weiteres keine derartigen Bewilligungen erteilt. Bereits ausgestellte Bewilligungen werden widerrufen.