
(Stadt Gossau) Die Stadt Gossau nutzt ab 1. Juni 2019 für ihre amtlichen Publikationen das Online-Amtsblatt des Kantons. Ergänzend veröffentlicht sie ausgewählte Inserate freiwillig auch in der Gratis-Wochenzeitung „Gossauer Nachrichten“. Und Bestattungsanzeigen erscheinen auf Wunsch der Angehörigen auch im „Tagblatt“.
Ende Mai stellt der Kanton St. Gallen sein gedrucktes Amtsblatt ein. Neu veröffentlicht er alle amtlichen Publikationen auf einer Onlineplattform. Diese können auch Gemeinden nutzen, denn die amtlichen Publikationen auf dieser Plattform sind rechtsverbindlich.
Tägliche Publikation möglich
Der Stadtrat Gossau hat die kantonale Plattform (www.publikationen.sg.ch) ab 1. Juni 2019 zum amtliches Publikationsorgan bestimmt. Die Stadt Gossau wird sämtliche amtlichen Publikationen dort aufschalten. Dies kann täglich geschehen, was für viele Verfahren ein Zeitgewinn sein wird. Mögliche Verzögerungen durch Inserateschluss-Termine und Erscheinungstage eines gedruckten Publikationsorgans entfallen.
Benutzer können Suchabos einrichten
Interessierte Gossauerinnen und Gossauer können nach ihren thematischen und geografischen Bedürfnissen Suchabonnements einrichten. Durch eine automatisch generierte E-Mail erfahren sie dann von der Publikation einer Meldung in ihren Interessengebieten. Die Gossauer Publikationen auf dem kantonalen Portal werden zudem mit der städtischen Website verlinkt.
Gemäss der letztjährigen Kommunikationsbefragung erwartet ein Teil der Bevölkerung, dass wichtige Angelegenheiten auch in gedruckter Form veröffentlicht werden sollen. Der Stadtrat erfüllt dieses Anliegen, indem die Stadt freiwillig ausgewählte Inserate bis auf Weiteres auch in den „Gossauer Nachrichten“ abdruckt. Diese haben allerdings nur informativen Charakter; für amtliche Verfahren sind einzig die Online-Publikationen massgebend. Unverändert informieren Stadtrat, Stadtparlament und Stadtverwaltung über verschiedenste Anliegen auch auf der städtischen Website und mit Medienmitteilungen. Auch bleiben die entsprechenden Abo-Dienste weiterhin bestehen.
Bestattungsanzeigen auch im „Tagblatt“
Zudem wird die Dienstleistung bei Bestattungsanzeigen ausgebaut. Seit Mitte 2018 sind diese noch auf der städtischen Website und in den „Gossauer Nachrichten“ erschienen. Angestossen durch eine einfache Anfrage von Martin Pfister (CVP) wird die Stadt künftig diese Anzeigen auf Wunsch der Angehörigen auch wieder im „St. Galler Tagblatt“ veröffentlichen.
Auffahrtsbrücke der Stadtverwaltung Gossau
(Stadt Gossau) Rathaus, Schulamt und Stadtwerke bleiben am Freitag nach Auffahrt geschlossen. Die Stadtwerke und das Bestattungsinstitut sind in Notfällen erreichbar.
Rathaus, Schulamt und Stadtwerke bleiben am Freitag, 31. Mai 2019 geschlossen. In dringenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Todesfällen kann über die Nummer 071 388 42 21 das Bestattungsinstitut Reimann erreicht werden. Der Pikettdienst der Stadtwerke ist über Telefon 071 388 47 47 zu erreichen. Am Mittwoch vor Auffahrt, am 29. Mai 2019, schliessen Rathaus, Schulamt und Stadtwerke ihre Büros um 16.00 Uhr.