Die Ärztegesellschaft des Kantons St.Gallen anerkennt die Notwendigkeit einer Strategiereform bei den öffentlichen Spitälern. Die von der Regierung vorgeschlagene «4plus5»-Strategie lehnt sie in dieser Form aber ab. Im Sinne einer optimalen medizinischen Versorgung fordert sie auch eine zielführende Klärung des Rollenverständnisses und der Aufgabenteilung zwischen den freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten und den Spitälern.
(Ärztegesellschaft das Kantons St.Gallen)
Die Ärztegesellschaft das Kantons St.Gallen teilt die Meinung des Regierungsrates, dass eine strategische Neuausrichtung der Spitalstrategie nötig ist. Für die zu wählende Strategie bedarf es aber auch einer Klärung der unterschiedlichen Rollen und Aufgaben der öffentlichen und privaten Spitäler einerseits sowie der freipraktizierenden Ärzte andererseits. Die gemeinsame Erarbeitung kooperativer Lösungen, das Andenken innovativer Strukturen sowie die individuelle Betrachtung der Regionen und ihrer jeweiligen Bedürfnisse stehen für die Ärzteschaft dabei im Vordergrund. Ein korrekter, betriebswirtschaftlich gerechneter Tarif für den praxis- und spitalambulanten Bereich gehört ebenfalls dazu. Ist es doch heute schon schwierig, den gewünschten medizinischen Nachwuchs in die Ostschweiz zu holen oder hier zu halten.
Voraussetzungen für eine optimale medizinische Versorgung
Die Ärztegesellschaft sieht folgende Punkte als notwendige Grundlage und Voraussetzung für die zukünftige medizinische Versorgung des Kantons:
• Die bestehenden Spitäler erhöhen ihre Fallzahlen und ihre Versorgungsqualität.
• Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sind die Praxiszulassungen seitens des Gesundheitsdepartements mit den jeweiligen Regionalvereinen der Ärztegesellschaft transparent zu planen und auch genügend Spezialisten zuzulassen.
• Für die Absolventinnen und Absolventen des Medical Masters müssen genügend Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen.
• Die Patienten haben freien Zugang zu einer adäquaten Versorgung, welche durch die niedergelassene Ärzteschaft und die Spitäler sichergestellt wird.
• Die primäre Versorgung soll in der Regel praxisambulant erfolgen (Hausärzte und Spezialisten).
• Zwischen den freipraktizierenden Ärzten und den Spitälern sollen unterschiedlichste Kooperationsformen möglich sein.
• Der Notfalldienst muss, je nach gewählter Organisationsform, in der Verantwortung der Ärzteschaft und ihrer Regionalvereine bleiben und, wo sinnvoll, unter Mitwirkung der Spitäler oder des Kantons neu aufgestellt werden (Dienstkreise, Abgabe des Telefons in der Nacht, Hausbesuchsdienst).
Übergeordnete Ziele
Das Ziel einer reformierten Spitalpolitik muss in jedem Fall sein, allen Menschen − ob jung oder alt − überall im Kanton eine hohe Qualität an medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Mit welcher Anzahl Spitäler dies zu bewerkstelligen ist, soll nochmals vertieft diskutiert werden. Alle Regionen sind dabei mit gleichen Vorgaben zu messen und zu bewerten. Wichtige Punkte sind die Erreichbarkeit, eine gute Qualität mit genügenden Fallzahlen sowie attraktive Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen. Die vorgesehenen Mehrspartenspitäler müssen in ihrer Organisation berücksichtigen, dass es auch weiterhin Pflegenotfälle, Palliativpatienten und Patienten ohne Ambitionen auf maximale Versorgung gibt. Solche Angebote wurden bisher sehr gut von den fünf von Schliessungen betroffenen Regionalspitälern bereitgestellt.
Starkes Zentrumsspital und leistungsfähige Regionalspitäler
Die Ostschweiz braucht ein starkes Zentrumsspital St.Gallen, welches sich für die Region als auch für die Aus- und Weiterbildung des Nachwuchses einsetzt. Aus ländlicher Sicht besteht aber aktuell der Eindruck, dass die Landspitäler auf Kosten des Zentrumsspitals «über die Klippe springen» und möglichst schnell «ausbluten» sollen. Für die Ärztegesellschaft ist nicht nachvollziehbar, warum nicht alle Regionen gleich kritisch begutachtet und hinsichtlich des Handlungsbedarfs beurteilt wurden. Sie zweifelt auch an den behaupteten finanziellen Einsparungen. Die Strategie «4plus5» mit einem Zentrumsspital (Kantonsspital St.Gallen), drei Mehrspartenspitälern (Grabs, Wil und Uznach) und fünf Gesundheits- und Notfallzentren (Wattwil, Altstätten, Walenstadt, Flawil und Rorschach) orientierte sich von Beginn weg und ohne Begründung an bestimmten, nie hinterfragten zahlenmässigen und örtlichen Standortvorgaben.
Gesundheits- und Notfallzentren sind keine Lösung
Die vorgeschlagenen fünf Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) sind für eine patientenorientierte Versorgung weder zielführend noch überlebensfähig. Die minimalistische personelle und medizinische Ressourcenausstattung zeigt, dass mit den GNZ keine qualitativ hochstehende Medizin mit teilweiser stationärer Behandlung angeboten werden kann. Solche GNZ können weder die medizinischen Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllen noch wirtschaftlich betrieben werden. Über kurz oder lang würden sie mangels Qualität, fehlendem Personal und wirtschaftlicher Überlegungen wohl geschlossen werden. Spitäler und niedergelassenen Ärzte sollten gemeinsam die zukünftigen ambulanten Versorgungsstrukturen regional und kantonal entwickeln.
Interkantonaler Fokus
Die Kantonale Ärztegesellschaft erwartet vom Regierungs- und Kantonsrat folglich massgebliche Korrekturen an der vorgestellten Spitalstrategie. Der Fokus soll insbesondere über den eigenen Kanton hinaus gerichtet werden, da die Patientinnen und Patienten letztlich «mit den Füssen abstimmen» und das für sie beste kantonale oder ausserkantonale Angebot wählen werden.
Kein «Ausbluten» der Spitäler
Die zeitliche Umsetzung erscheint der Ärztegesellschaft unrealistisch zu sein. Das Personal verlässt schon jetzt die von einer möglichen Schliessung betroffenen Standorte. Es kann zu Schliessungen von einzelnen Abteilungen oder ganzen Spitälern kommen, noch bevor entsprechende Kapazitäten andernorts aufgebaut sind. Es drohen Engpässe in der Gesundheitsversorgung, die bei der Bevölkerung grosse Unsicherheit und Skepsis gegenüber der Strategie auslösen. Um die Spitäler teils bis 2027 offen zu halten, würde es per sofort enormer finanzieller, personeller und kommunikativer Anstrengungen bedürfen. Bis zur Umsetzung der nötigen Massnahmen dürfen keine weiteren Abteilungen geschlossen werden und die betroffenen Spitäler müssen für Mitarbeitende wie auch für die Patienten weiterhin attraktiv ausgestattet und positiv beworben werden.
Angebot zur Zusammenarbeit
Die Ärztegesellschaft steht den politischen Akteuren jederzeit für eine konstruktive Zusammenarbeit zur Verfügung. Dürfen medizinische Angebote doch nicht durch eine «eindimensionale ökonomische Brille» allein betrachtet werden. Im Zentrum aller Überlegungen muss immer und jederzeit das Wohl der Patientinnen und Patienten stehen.