
Die Informatik und der Unterricht mit digitalen Geräten sind Bestandteile einer modernen Schule. Der Schulrat Gossau hat sich vorausschauend mit Fragen befasst, die sich aus der zunehmenden Integration der Informatik in den Schulalltag ergeben.
(Stadt Gossau) Die Digitalisierung und der damit verbundene technische Fortschritt und gesellschaftliche Wandel machen auch vor der Schule nicht halt. Im Gegenteil: Die Digitalisierung verändert und erweitert die Anforderungen an die Volksschule massgeblich. Diese Anforderungen sind im neuen Lehrplan Volksschule zu einem grossen Teil aufgegriffen.
Neue Handlungsfelder
Über den Lehrplan hinaus eröffnen sich für die Schule im Lehralltag immer neue Handlungsfelder. Sei es in Form neuer Schulinhalte oder durch organisatorische und methodische Aspekte. Der Schulrat Gossau hat sich deshalb zum Jahresende schwergewichtig mit Fragen beschäftigt, die sich aus der Digitalisierung für den Schulbetrieb ergeben. Dabei bezog er das Fachwissen der beiden Medienpädagogen Nathanael Trüb und Daniel Schär ein.
Nachrichtendienste wie WhatsApp nutzen?
Immer häufiger kommunizieren Eltern und Schule über digitale Nachrichtendienste wie zum Beispiel WhatsApp. In diesem Zusammenhang sind im Sommer 2018 Fragen aufgetaucht, ob dies rechtlich zulässig ist. Der Rat hat einen Vorbericht zu „Messaging-Dienste als Kommunikationskanal im Schulalltag“ zur Kenntnis genommen, aber noch keine Entscheide gefällt.
Vielmehr hat er die Medienpädagogen beauftragt, vertiefte rechtliche und praktische Abklärungen zu treffen, inwieweit Nachrichtendienste für die Kommunikation zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen, Schülern und Eltern eingesetzt werden können.
Pilotversuch mit BYOD
Der Schulrat befasste sich auch mit der Frage, wieweit private Informatikgeräte (Laptop, Netbook, Tablet, Smartphone) in den Unterricht integriert werden können und sollen. Der Rat erteilt dazu einen Projektantrag für einen Pilotversuch mit „BYOD“ (Bring Your Own Device – bring dein eigenes Gerät) mit freiwilligen Lehrpersonen. Die Medienpädagogen werden diesen Versuch begleiten und dem Schulrat konkrete Anträge unterbreiten.
Schliesslich beauftragte der Schulrat die beiden Medienpädagogen eine „Benutzervereinbarung Medien und Informatik“ auszuarbeiten. Diese soll Rechte und Pflichten der Benutzer der Informatikeinrichtungen der Schule und den Umgang mit den neuen Technologien in der Schule regeln. Die Vereinbarung soll dereinst Schülerinnen, Schüler und Eltern zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Informatik verpflichten und vor deren Gefahren schützen.