Das Neuste aus dem Gemeinderat Waldkirch:
(Gemeinde Waldkrich)
Ausschreibung Leiter Facility-Management und Hauswartung mit besonderen Aufgaben
Seit Jahren sind im Bereich Bau und Infrastruktur (früher Bauverwaltung) personelle Engpässe zu überbrücken. Der Bericht über die Strukturen und die Auslastung der Verwaltungsbereiche aus dem Jahre 2016 zeigte deutlich auf, dass die bestehenden Ressourcen nicht ausreichen (der Benchmark mit Vergleichsgemeinden zeigte eine deutliche Unterbesetzung auf). Dazu wurde im veröffentlichten Bericht zu den bestehenden Strukturen in der Gemeinde Waldkirch, entsprechend detailliert informiert.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden mit der Einführung des Geschäftsleitungsmodells und der Zusammenführung des Bausekretariates und der Bauverwaltung minimale Pensenanpassungen im Sekretariat sowie bei der Bausekretärin vorgenommen (je 20 Prozent). Der Gemeinderat wollte mit dieser Massnahme erste Erfahrungen sammeln und noch keine zusätzliche Stelle schaffen. Im Jahre 2018 wurde zur Teilentlastung ein Leitender Hauswart eingesetzt, welcher den Facility-Management- und den Hauswartbereich, nebst einem Teilpensum in der Reinigung im Schulhaus Breite, hätte führen sollen. Diese Stelle wurde als Ersatz für den nach Bernhardzell umgezogenen Hauswart Werner Fuchs besetzt (also stellenneutral).
Nach nun zwei Jahren Erfahrung zeigt sich deutlich, dass im Bereich Bau und Infrastruktur mit diesen punktuellen Massnahmen keine nachhaltige Entlastung erzielt werden konnte. Aufgrund dessen hat sich der Gemeinderat entschieden, dem Leiter Bau und Infrastruktur für den gesamten Facility-Management- (Gebäudeunterhalt) und Hauswartbereich einen Mitarbeitenden zu unterstellen. Dieser soll auch mit zusätzlichen Aufgaben aus dem gesamten Bereich Entsorgung sowie zur Mitwirkung in entsprechenden Kommissionen eingesetzt werden. Der neue Mitarbeitende soll in einem Pensum von 100 Prozent eingestellt und dem Leiter Bau und Infrastruktur direkt unterstellt werden. Der Leiter Bau und Infrastruktur kann sich so auf seine Aufgaben im Baubereich (Hoch- und Tiefbau) konzentrieren und seinen dennoch sehr umfangreichen Aufgaben widmen. Durch die Übernahme des Facility-Management- und Hauswartbereiches wird es auch möglich sein, für die spätere Nachfolge des Bereichsleiters Bau und Infrastruktur (und Geschäftsleitungsmitglied), Markus Stöckli, eine qualifizierte Nachfolge zu finden.
Ausschreibung Hauswart Schulhaus Breite
Der heutige leitende Hauswart, Marcel Bregenzer, und seine Frau Sandra Bregenzer haben sich entschieden, eine neue Herausforderung zu suchen. Sie werden uns per Ende Februar 2020 verlassen. Dies bietet uns die Gelegenheit, diese Neuorganisation umzusetzen. Der neue Hauswart Schulhaus Breite wird somit künftig von den Leitungsaufgaben entlastet und übernimmt die Gesamtverantwortung als Hauswart im neuen Schulhaus Breite (ohne Zusatzaufgaben). Diese Stelle wird ebenfalls diese Woche zur freien Bewerbung ausgeschrieben.
Prüfung der Auslagerung des Betreibungswesens
Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung haben sich eingehend mit der neuen Ausganglage innerhalb der Gemeindeverwaltung befasst. Dabei sind auch die internen Ressourcen aus anderen Abteilungen nochmal überprüft worden. Im Bereich Steuern und Einwohnerwesen wurde bereits anfangs 2019 das Gesamtpensum der Abteilung um 20 Stellenprozente reduziert. Im Bereich Grundbuch und Betreibungswesen haben sich, gemäss Mitteilung im Mitteilungsblatt vom 08. Nov. 2019, die Leiterin Betreibungswesen und die Mitarbeiterin Grundbuch und Betreibungswesen entschieden, neue Wege zu gehen. Sie werden per Ende Januar 2020 die Gemeinde Waldkirch verlassen. Dieser Umstand hat die Gelegenheit geboten, die beiden freiwerdenden 50% Stellen zu überprüfen und in die Gesamtüberlegungen einzubeziehen.
Aktuell prüft der Gemeinderat eine Auslagerung resp. Zusammenführung des Betreibungswesens mit einer umliegenden Gemeinde. Somit würde die 50%-Stelle, Leiterin Betreibungswesen, bei der Gemeinde Waldkirch nicht mehr besetzt. Die Mitarbeiterstelle im Grundbuch und Betreibungswesen, welche bislang mit 50% belegt war, wird aufgrund der neuen Situation von 50% auf 30% reduziert werden.
Insgesamt können in den Bereichen Steuern und Einwohnerwesen sowie Grundbuch und Betreibungswesen Stellenprozente abgebaut und zu Gunsten der Entlastung im Bereich Bau und Infrastruktur eingesetzt werden. Alles in allem kann also die neue Stelle weitgehend mit internen Ressourcenoptimierungen und Stellenanpassungen realisiert werden.
Die Stelle eines Facility-Managers und Leiter Hauswarte mit zusätzlichen Aufgaben wird zur freien Bewerbung ausgeschrieben. Parallel dazu wird die freiwerdende Stelle des Hauswartes Schulhaus Breite öffentlich ausgeschrieben. Der Gemeinderat und die Geschäftsleitung sind überzeugt, dass mit den ausgeführten Optimierungen und Massnahmen die bereits seit Jahren notwendige Entlastung im Bereich Bau und Infrastruktur, aber auch die noch in diesem Bereich anfallenden zusätzlichen Aufgaben, aufgefangen resp. bewältigt werden können.
Ersatzwahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission (Rest der Amtsdauer 2017 bis 2020):
Zwei gültige Kandidaturen eingereicht
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission am 24. Oktober 2019 bekannt gemacht. Der Urnengang findet am 9. Februar 2020 statt. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 18. November 2019 abgelaufen. Der Gemeinderat stellt fest: Für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Geschäftsprüfungskommission sind die folgenden Kandidaturen nach Art. 24 f. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) gültig eingereicht worden:
- Maltaric Daniel, Personalleiter, Waldkirch, parteilos
- Moser Daniel, B.Sc.ZFH in Wirtschaftsrecht, Fachmann Grundstückgewinnsteuer, Waldkirch, parteilos
Hundesteuer wird erhöht
Das bestehende Hundegesetz ist bereits über 30 Jahre alt. Der Kanton St. Gallen hat nun eine Totalrevision vorgenommen, womit per 1. Januar 2020 ein neues Hundegesetz in Kraft treten wird. Aufgrund der neuen Bestimmungen kann der Gemeinderat die Höhe der Hundesteuer im Rahmen von 60 bis 200 Franken, für Zuchtbetriebe zwischen 500 und 1000 Franken festlegen. Mit dem revidierten Hundegesetz muss die Gemeinde dem Kanton neu pro Hund einen Anteil von zehn Franken pro Kalenderjahr bezahlen. Das Hundewesen und dessen Kontrolle bleiben grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der politischen Gemeinde. Damit ein einheitlicher, fachkompetenter und wirksamer Vollzug gewährleistet wird, ist es gerechtfertigt, sowohl die Abklärung von Vorfällen mit Hunden als auch die Anordnung von Massnahmen beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) zusammenzuführen. Für die neue Vollzugsaufgabe und die Förderung der Prävention erhält der Kanton von den Gemeinden den eingangs erwähnten Anteil der Hundesteuer (zehn Franken pro Hund und Kalenderjahr). In der Gemeinde Waldkirch sind aktuell 264 Hunde und mehrere Hundezuchten registriert. Bis anhin war der erste Hund mit 60 und der zweite mit 100 Franken in Rechnung gestellt worden. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Hundesteuer von ursprünglich 60 auf neu 100 Franken pro Hund und Jahr festgelegt. Hundehalter mit einer Bewilligung zum gewerbsmässigen Handel mit Hunden sowie Züchter mussten bis anhin einen Pauschalbetrag von 400 Franken bezahlen. Neu liegt dieser Betrag bei 600 Franken. Dies entspricht gemäss dem Gesetz einem leicht erhöhten Mindestbetrag. Mit dem Hintergrund, dass die Tarife der Hundesteuer bereits über 30 Jahre alt sind und längst nicht mehr dem Äquivalenzprinzip (Deckung der verursachten Kosten) entsprechen, ist eine Anpassung fällig und gerechtfertigt. Die Tarife decken nun die jährlich auflaufenden Kosten im Sinne des Verursacherprinzips.