Die News aus dem Gemeinderat Waldkirch vom 5. Oktober 2018 sind fokussiert auf die Entwicklung der Strompreise und die Anpassungen bei den Vergütungen. Zudem zeigt eine Übersicht, was für Anlagen mit wie hohen Zuschüssen gefördert wurden.
Strompreise 2019
STROM-RÜCKLIEFERUNG 2019
Seit rund 10 Jahren werden dezentrale Produktionsanlagen (mehrheitlich PV-Anlagen) im Versorgungsgebiet der Technischen Betriebe installiert und betrieben. Aktuell sind dies rund 130 Anlagen welche knapp 10% des Jahresenergiebedarfs der Technischen Betriebe abdecken.
Die Technischen Betriebe sind gesetzlich verpflichtet diese produzierte Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung hat dabei mindestens den vermiedenen Kosten (Einkaufskonditionen der Technischen Betriebe) in der Energiebeschaffung zu entsprechen. Die Abnahme des ökologischen Mehrwertes (Herkunftsnachweise) ist freiwillig.
Der Gemeinderat hat aufgrund der nachfolgenden Ausführungen beschlossen, die Rückliefertarife auf den 1.1.2019 hin zu senken.
Die Technischen Betriebe haben in den letzten Jahren (2015, 2016 und 2017) jeweils ein Defizit in der Jahresrechnung ausgewiesen. Die Verluste wurden durch Bezüge aus den Reserven gedeckt. Einer der Gründe für diese Defizite ist die rasant ansteigende Stromabnahmemenge aus PV-Anlagen sowie die für PV-Anlagen-Besitzer lukrativen Vergütungsansätze der Technischen Betriebe. Diesbezüglich wurden die Bürgerinnen und Bürger an der Vor- und Bürgerversammlung Anfang Jahres durch den Gemeindepräsidenten informiert.
Durch den Wechsel im KEV-System können grössere Anlagen nicht mehr von der KEV-Einspeisevergütung profitieren. Diese Anlagen mit teils beachtlichen Produktionsmengen sind, entgegen der ursprünglichen Planung, weiterhin bei den Technischen Betrieben angeschlossen und durch diese zu vergüten.
Produzenten von PV-Anlagen können beim Bund eine Förderung beantragen. Diese wird mehrheitlich in Form einer Einmalvergütung, welche rund 30% der Investitionskosten ausmacht, ausbezahlt. Die Energie ist durch die Technischen Betriebe zu vergüten.
Um gute und faire Preise im Stromverkauf anbieten zu können, sind die Aufwendungen in der Energie-beschaffung, welche aus der Markbeschaffung und der Abnahme von PV-Strom bestehen, zu begrenzen.
Mit der Senkung per 1.1.2019 werden die Vergütungsansätze in Richtung Marktniveau angepasst. Das Marktniveau liegt aktuell für die Energie bei ca. 4.0 bis 4.5 Rappen und für den ökologischen Mehrwert (PV-Strom Schweiz) bei ca. 1.0 bis 2.0 Rappen pro kWh.
Die KEV-Förderung des Bundes wird voraussichtlich per 1. April 2019 auf 10 Rappen/kWh für Anlagen ohne Einmalvergütung gesenkt.
Ab dem 1.1.2019 gelten gemäss Beschluss des Gemeinderates folgende Vergütungsansätze:
KEV-Anlagen Entschädigung durch Swissgrid
Das Preisblatt STROM-RÜCKLIEFERUNG 2019 kann auf der Homepage der Gemeinde (www.waldkirch.ch) abgerufen oder direkt bei den Technischen Betriebe Waldkirch (tbw@waldkirch.ch) bestellt werden.
Förderprogramm Gemeinde Waldkirch
Die Gemeinde und Energiestadt Waldkirch hat seit dem 1. September 2016 ein eigenes, auf den Kanton St.Gallen abgestimmtes, kommunales Förderprogramm. Seit der Einführung des Förderprogramms, im Herbst 2016, konnte Förderungen umgesetzt werden;
Im ersten Halbjahr 2018 durften 22‘106 Franken Fördergelder ausbezahlt und 42’460 Franken an Fördergeldern zugesichert werden. Im Fördertopf 2018 sind noch rund 35‘000 Franken vorhanden.
NACHTRAG VOLLZUGSVERORDNUNG:
Das Energiefondsreglement und die Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement haben sich grundsätzlich bewährt. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass folgende Präzisierungen notwendig und sinnvoll sind:
Änderung der Bezeichnung Elektroautos zu Elektrofahrzeuge, sowie eine klare Definition was ein Elektrofahrzeug ist.
Festlegung der förderfähigen Anzahl von Elektrofahrzeugen pro Industrie- und Gewerbebetrieb (war bisher nur lose definiert).
Festlegung der förderfähigen Anzahl Batteriespeicher pro Industrie- und Gewerbebetrieb, da bisher nur die Förderung für Wohneinheiten festgelegt war.
Der Nachtrag der Vollzugsverordnung zum Energiefondsreglement wurde vom Gemeinderat Waldkirch an der Gemeinderatssitzung vom 12. September 2018 erlassen und der Vollzugsbeginn auf den 1. Oktober 2018 festgesetzt.
STROM-EINKAUF 2019
Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten NETZNUTZUNG (Infrastruktur für die Stromlieferung), verschiedenen ABAGBEN sowie der ENERGIE (dem eigentlichen Strom) zusammen. Die ENERGIE wiederum wird einerseits am freien Markt beschafft und zu anderen durch Rücklieferung der dezentralen Produktionsanlagen abgedeckt. Für den gesamten Stromeinkauf 2019 rechnen die Technischen Betriebe Waldkirch mit tieferen Aufwendungen im Rahmen von rund 4% (ca. -91‘000 Fr.) als im laufenden Jahr 2018. Dies ist das Resultat aus dem Mix der nachfolgenden Preisanpassungen:
NETZNUTZUNG: Die Netznutzungskosten, welche durch die SAK (St.Gallisch Appenzellische Kraftwerke AG) in Rechnung gestellt werden, sinken um rund 5%.
ABGABEN: Die gesetzlich vorgegebene Abgabe für die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) bleiben mit 2.3 Rp/kW auf dem Vorjahresniveau. Die Abgaben für die Systemdienstleistungen SDL, welche der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid weitergeleitet werden müssen, sinken (-25 %). Die Abgaben an die Politische Gemeinde Waldkirch bleiben unverändert bei 0.6 Rp./kWh.
ENERGIE: Der gesamte Energiepreis sinkt um rund 5%. Hierbei bleibt die Marktbeschaffung bei der EBM Energie AG praktisch unverändert, die Kosten für die Stromabnahme bei den örtlichen Stromproduzenten sinken um 28% (Anpassung Rückliefertarife) und der Zukauf von Zertifikaten für die Stromqualität (ca. 90% Wasserkraft Schweiz) wird leicht teurer.
STROM-VERKAUF 2019
Die Technischen Betriebe mussten in den letzten Jahresabschlüssen jeweils deutliche Defizite ausweisen. Diese wurden durch Bezüge aus den über die Vorjahre gebildeten Reserven gedeckt werden. Ziel ist es, im Jahr 2019 wieder einen ausgeglichenen Jahresabschluss zu erreichen, um die Reserven nicht weiter zu reduzieren.
Aufgrund von neuen gesetzlichen Vorgaben müssen die bestehenden Tarifstrukturen angepasst und die Zuteilung der Endkunden neu vorgenommen werden. Die Anpassungen haben Ertragseinbussen in der Höhe von rund 175‘000 Franken zur Folge, welche ebenfalls zu kompensieren sind.
Der Ausgleich der Defizite und die Ertragseinbussen können nur teilweise durch die Kosteneinsparungen im Stromeinkauf (Senkung der Vergütungsansätze für Strom-Rücklieferungen) ausgeglichen werden. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, ist eine leichte Anpassung/Erhöhung der Strompreise unumgänglich.
Die neue Tarifstruktur sowie deren durchschnittliche Preisanpassungen zum Vorjahr zeigt sich wie folgt:
Neue Tarifstruktur:
Die Einteilung in die verschiedenen Tarifgruppen erfolgt neu einzig nach dem Jahresstrombezug. Die Stromnutzung für Wohnen, Landwirtschaft oder Gewerbe, hat neu keinen Einfluss mehr auf die Einteilung. Die Bezugsleistung (Maximum) wird einzig in den Tarifgruppen M-STROM und L-STROM berücksichtigt und verrechnet.
Das neue Preisblatt STROM 2019 kann auf der Homepage der Gemeinde (www.waldkirch.ch) abgerufen oder direkt bei den Technischen Betriebe Waldkirch (tbw@waldkirch.ch) bestellt werden.
Weitere Informationen zur Gemeinde Waldkirch:
www.waldkirch.ch