Die News aus dem Gemeinderat Waldkirch vom 23. November 2018 umfassen folgende Themen:
- Richtplanung Waldkirch – Stand/weiteres Vorgehen
- Wohnortwechsel elektronisch melden
Richtplanung Waldkirch – Stand/weiteres Vorgehen
Ende Oktober ist die Vernehmlassungsfrist zu den neuen Instrumenten der Raumplanung (Richtplan, Zonenplan und Baureglement) abgelaufen. Der Partizipationsprozess und die Bearbeitung dieses wichtigen und uns alle betreffenden Thema ist sehr wichtig und wurde nun mit der Vernehmlassung vorerst abgeschlossen. Die Erkenntnisse aus der Informationsveranstaltung vom Mai 2018, den beiden Workshops im Juni 2018 und den nun eingetroffenen Stellungnahmen sind sehr wertvoll. Der Gemeinderat dankt allen Personen und Organisationen für ihre Beiträge. Die nun eingetroffenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet und den bestehenden Unterlagen gegenübergestellt. Der Vorprüfungsbericht des Kantons ist zwischenzeitlich ebenfalls bei uns eingetroffen, sodass wir uns ein Gesamtbild über die eingereichten Stellungsnahmen der Bürgerschaft und des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons machen können.
Es ist nun vorgesehen, nach Überarbeitung der Unterlagen, anfangs 2019 die öffentliche Auflage des neuen Zonenplans und des Baureglementes durchzuführen. Bevor es aber soweit ist, werden die Personen und Organisationen, welche eine Eingabe gemacht haben, darüber informiert, ob und wie die Eingaben in den überarbeiteten Unterlagen aufgenommen werden konnten.
Wohnortwechsel elektronisch melden
Das strategische Projekt eUmzugCH hat die elektronische Meldung und Abwicklung des Umzugs zum Ziel. Bund, Kantone und Gemeinden haben eine Lösung erarbeitet, die den Meldeprozess neugestaltet. Diese soll bis Ende 2019 schweizweit eingeführt werden.
Der Kanton St. Gallen und deren Gemeinden haben in der E-Government-Strategie 2019 – 2022 festgehalten, dass die bewährte Zusammenarbeit im E-Government in den nächsten Jahren weitergeführt werden soll. E-Government soll im Kanton St.Gallen selbstverständlich werden. Ganz nach dieser Vision wurde unter anderem das Projekt eUmzug umgesetzt. Im Kanton St. Gallen können Sie Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Wohngemeinde elektronisch über das Internet melden.
Auf der Website eportal.sg.ch können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde, oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde, in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen. Auf dem neuen ePortal werden laufend neue Services, welche Private und Unternehmen nutzen können, aufgeschaltet. Auf der Website der Gemeinde Waldkirch (www.waldkirch.ch) finden Sie unter Dienstleitungen > ePortal den Link zum ePortal.
Das Wichtigste zum Umzug im Überblick:
• Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
• Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
• Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
• Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
Die Plattform eUmzug ist noch im Aufbau begriffen. Daher bieten leider noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortswechsels an. Der Service sollte aber bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein.
Da die Gemeinde Waldkirch den eUmzug anbietet, können Sie die An- oder Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht an der eUmzug Lösung angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.
Weitere Informationen zur Gemeinde Waldkirch:
www.waldkirch.ch