In diesen Tagen wurden die Unterlagen für die Wahlen vom 20. Oktober versandt. Dabei sind im Kanton St.Gallen einzelne Haushalte mit nicht vollständigen Wahlunterlagen bedient worden.
Wer in diesen Tagen im Briefkasten die persönlichen Wahlunterlagen erhält, sollte kontrollieren, ob die Dokumente vollständig sind. Eine Hilfe kann dabei die Online-Wahlliste sein, welche die vier Online-Portale Wil24, Uzwil24, Gossau24 und Linth24 – veröffentlicht haben.
Komplette Online-Wahlliste:
https://gossau24.ch/kandidaten-und-kandidatinnen/
Unvollständige Wahl-Unterlagen
In einer Medienmitteilung schreibt die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen:
Aufgrund eines Fehlers in der Produktion haben einzelne Stimmberechtigte im Kanton St.Gallen unvollständige Stimmzettel-Sets für die Nationalratswahl 2019 erhalten. Die Staatskanzlei bittet alle Stimmberechtigten, die Vollständigkeit des Stimmmaterials zu überprüfen und sich bei ihren jeweiligen Gemeinden zu melden, falls Listen fehlen sollten.
Gemeinden im ganzen Kanton betroffen
Die Staatskanzlei wurde am Dienstagnachmittag darauf hingewiesen, dass einzelne Stimmberechtigte in verschiedenen Gemeinden unvollständige Stimmzettel-Sets für die Nationalratswahl am 20. Oktober 2019 erhalten haben. In den betreffenden Stimmzettel-Sets fehlen jeweils die Listen mehrerer Parteien, während andere Listen teilweise doppelt enthalten sind.
Wie die sofort eingeleiteten Abklärungen der verantwortlichen Druckerei ergeben haben, sind diese Fehler auf ein technisches Problem beim Neustart der Zusammentragmaschine nach einem zwischenzeitlichen Unterbruch zurückzuführen. Die Druckerei geht davon aus, dass insgesamt eine sehr geringe Menge an unvollständigen Stimmzettel-Sets produziert und ausgeliefert worden sind.
Selber kontrollieren und bei der Gemeinde melden
Die Staatskanzlei ruft alle Stimmberechtigten dazu auf, die ihnen zugestellten Stimmzettel-Sets so bald als möglich auf deren Vollständigkeit hin zu prüfen und sich bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu melden, falls einzelne Listen fehlen sollten. Alle Gemeinden sind informiert und angewiesen, fehlerhaftes Stimmmaterial umgehend zu ersetzen.