
Der 2016 aufgelegte Überbauungsplan Poststrasse wird zurückgezogen. Darauf haben sich die Investoren und die Stadt Gossau geeinigt. Das kantonale Baudepartement hat signalisiert, dass das Vorhaben nachbarschaftliche Interessen zu stark beeinträchtigt.
(Stadt Gossau)
Die Akris AG und die Schweizerische Post wollen ihre Grundstücke südlich der Poststrasse in Gossau neu überbauen. Dazu haben sie zusammen mit der Stadt Gossau verschiedene Planungsinstrumente erarbeitet. Diese sind im Sommer 2016 öffentlich aufgelegt worden. Gegen den Überbauungs- und Gestaltungsplan sind Rekurse hängig.
Nachbarschaftliche Interessen tangiert
In der Vorprüfung hatte das kantonale Baudepartement festgestellt, das Bauvorhaben weiche zwar massgeblich von der Regelbauweise ab. Dies sei aber städtebaulich gerechtfertigt und im Rahmen eines Gestaltungsplanes möglich. Nicht beurteilt hat das Baudepartement, ob das Bauvorhaben allenfalls Interessen von Nachbargrundstücken tangiert. Solche Vorbehalte können erst im Rechtsmittelverfahren eingebracht werden.
In Kenntnis dieses Sachverhaltes haben sich die Investoren dafür ausgesprochen, das Genehmigungsverfahren durchzuführen. Zwei anstossende Grundeigentümer sehen ihre Interessen beeinträchtigt und haben Rekurs eingelegt. Der Rechtsdienst des Baudepartementes signalisiert nun, dass das Bauvorhaben wegen seiner Dimension aus nachbarrechtlichen Gründen nicht genehmigt werden kann.
Projekt redimensionieren
Deshalb sind die Investoren Akris AG und die Schweizerische Post mit dem Stadtrat Gossau übereingekommen, den Überbauungs- und Gestaltungsplan Poststrasse zurückzuziehen. Die Investoren beabsichtigen, die Planung mit einem redimensionierten Bauvorhaben fortzusetzen. Ein Terminplan besteht noch nicht. Der Stadtrat bedauert, dass eine optimale Innenentwicklung in diesem Gebiet vorerst nicht möglich sein wird.