Am Donnerstag, 11. Juli 2019, wurden im Laufe des Nachmittags sämtliche Filialen der Bäckerei Gehr mit Ausnahme jener in Herisau versiegelt, und zwar die fünf in Gossau (Hauptfiliale und Rosegg), Arnegg, Andwil und Degersheim. Dies im Zusammenhang mit der überraschenden Konkurseröffnung über das traditionsreiche, 1908 gegründete Unternehmen. Für die Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten gibt es im Moment viele Fragezeichen.
Die rund 60 Mitarbeitenden der Bäckerei Gehr wurden gemäss Auskunft des Konkursamtes am Donnerstag über den Konkurs informiert. Auch der Kontakt zu den zuständigen Stellen beim RAV sei bereits eingeleitet worden.
Wie kann es zum Konkurs kommen?
(kmu.admin.ch) Zum Konkurs kommt es, wenn ein Unternehmen überschuldet ist, das heisst, wenn der Wert seiner Vermögensgegenstände, also seine Aktiven, die Summe seiner Schulden nicht mehr deckt. Hat der Verwaltungsrat gute Gründe anzunehmen, dass sich das Unternehmen in einer solchen Situation befindet, ist er verpflichtet, dies dem Richter mitzuteilen (Art. 725 OR). Der Konkurs kann auch durch einen externen Gläubiger eingeleitet werden.
Konsequenzen für die Firmenleitung
Mit der Eröffnung eines Konkursverfahrens verliert die Firmenleitung das Recht, Geschäfte zu machen und über alle verfügbaren Aktiven, d. h. alle Vermögenswerte des Unternehmens wie Bankkonten, Immobilien oder Produktionsmaschinen, zu befinden. Dieses Vermögen wird in der Rechtssprache „Konkursmasse“ genannt. Vermögen, das dem Schuldner vor Schluss des Konkursverfahrens anfällt, gehört gleichfalls zur Konkursmasse. Es fällt in die Zuständigkeit des mit dem Verfahren betrauten Konkursamtes, den Wert der Konkursmasse abzuschätzen und sich um deren Verwertung zu kümmern. Der auf diesem Weg erzielte Erlös wird dafür verwendet, die Forderungen der Gläubiger (Mitarbeitende, Lieferanten, Versicherungen etc.) zu befriedigen.
Website noch online
Die Website des Unternehmens ist online. Ein Nachricht über die aktuellen Ereignisse sind darauf nicht zu finden.