GENERELLES FEUERVERBOT FÜR STADT GOSSAU

Der Stadtrat Gossau hat für das gesamte Gemeindegebiet ein vorläufiges Feuer- und Feuerwerkverbot beschlossen. Dieses umfasst insbesondere auch das öffentliche Feuerwerk an der Bundesfeier und gilt auch für das Abbrennen von Feuerwerk im privaten Umfeld.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf durch die Stadt Gossau.

Der Kanton hat ein Feuerwerks- und Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Nachdem auch die auf das Wochenende angekündigten Gewitter nicht die erhoffte Menge Regen gebracht haben, hat der Stadtrat aus Sicherheitsgründen ein generelles Verbot für Feuerwerk erlassen. Zudem erlässt die Stadt Gossau ein generelles Feuerverbot im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Holzkohle-Grills. Diese Verbote gelten ab sofort bis auf Widerruf durch die Stadt Gossau.


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