
Das Neuste aus dem Waldkircher Gemeindehaus vom 4. Mai 2018:
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Landwirtschaftlicher Gewässerschutz
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Informationsanlass und Workshops zur Raumplanung.
Landwirtschaftlicher Gewässerschutz
Das Volkswirtschafts-und das Baudepartement des Kantons St. Gallen teilen mit:
Gewässerraum und Landwirtschaft / Wasserqualität
Flüsse und grössere Bäche im Kanton St. Gallen weisen meist eine gute Wasserqualität auf. Eine Folge stetiger Verbesserungen der Reinigungsleistung durch Ausbauten, Erneuerungen oder Erweiterungen der vorhandenen Abwasserreinigungsanlagen.
Unbefriedigend hingegen ist die Wasserqualität, insbesondere in verschiedenen kleineren Fliessgewässern im Einzugsgebiet von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen. Die Beeinträchtigungen sind im Wesentlichen auf Stoffe zurückzuführen, die bei der Verwendung von Düngern oder Pestiziden in der Landwirtschaft in die Gewässer gelangen. Aktuelle Untersuchungen u.a. des Amtes für Umwelt und Energie des Kantons St. Gallen (AFU) belegen diese Aussage.
Auch die kleinen Gewässer sind ökologisch bedeutende Lebensräume. Ihr guter Zustand ist der Regierung ein grosses Anliegen. Sie will daher ab diesem Jahr ihre Aufsichtsplicht vermehrt wahrnehmen und die Gemeinden in ihren Aufgaben beim Vollzug unterstützen. Die Gemeinden werden angehalten, in Zukunft die Einhaltung von Pufferstreifen und die Abstandsvorschriften in der Landwirtschaft intensiver zu kontrollieren. Festgestellte Verstösse sind zu dokumentieren und dem Landwirtschaftsamt zu melden. Bei schwerwiegenden Verstössen müssten Fehlbare beim zuständigen Untersuchungsamt angezeigt werden. Die Regierung erhofft sich durch diese Massnahmen eine deutliche Verbesserung der Wasserqualität. Mitarbeiter des AFU sind zudem beauftragt, beobachtete Verstösse zu melden. Kürzungen oder gar Streichungen bei den Direktzahlungen sind oft die Folge davon.
Jeweils bis Ende Jahr sind die Gemeinden angehalten, dem Amt für Wasser und Energie (AWE) von den durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse schriftlichen Bericht zu erstatten.
Die Abteilung Bau und Infrastruktur ist sich der Bedeutung dieser Vorschriften sehr wohl bewusst. Von einer guten Wasserqualität der in unserer Gemeinde reichlich vorhandenen Gewässer profitiert die gesamte Bevölkerung. Wir sind aber auch überzeugt davon, dass sich die grosse Mehrheit der Bewirtschafter mit den gesetzlichen Bestimmungen bestens auskennt, Ihnen die Richtlinien betreffend Einhaltung der gesetzlichen Abstände wie Pufferstreifen etc. bekannt sind und sie diese auch einhalten. Trotzdem sind einzelne Verfehlungen, sei es durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit, nicht ganz auszuschliessen. Solche müssten wir gemäss Schreiben der Regierung zukünftig dem Kantonalen Amt melden und gar zur Anzeige bringen. Wir hoffen jedoch, möglichst nicht von diesen für beide Seiten unangenehmen Sanktionen Gebrauch machen zu müssen und appellieren daher an die Bewirtschafter, sich auch zukünftig auf die gesetzlichen Vorschriften zu besinnen.
Über das wann, wo und wie Dünger ausgebracht werden darf und wie Pufferstreifen richtig gemessen werden, gibt eine Vielzahl von gut abgefassten und einfach verständlichen Merkblättern Auskunft. Im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an das Amt für Umwelt des Kantons St. Gallen oder an die Abteilung Bau und Infrastruktur der Gemeinde.
Informationsanlass und Workshops zur Raumplanung / Jetzt anmelden!
Der Gemeinderat Waldkirch hat in den letzten Jahren, unter Einbezug des Planungsbüros ERR sowie des Leiters des Bereiches Bau und Infrastruktur, die Überarbeitung der Instrumente der Raumplanung an die Hand genommen. Einerseits musste der Richtplan überarbeitet werden, auf der anderen Seite gingen mit der Überarbeitung auch die Anpassung des Zonenplanes und letztlich auch des Baureglementes einher. Diese sogenannten Instrumente der Raumplanung sind zentral für die künftige räumliche Entwicklung einer Gemeinde und müssen unter Einbezug der Bevölkerung bearbeitet und erlassen werden.
Für die Erarbeitung dieser Grundlagen mussten die Rahmenbedingungen auf nationaler und kantonaler Ebene beachtet und eingehalten werden. Insbesondere ist das neue Planungs- und Baugesetz seit dem 1.10.2017 sowie der kantonale Richtplan (Teil Siedlung) seit dem 1.11.2017 in Rechtskraft. Auf dieser Basis wurde der Gemeinderichtplan erarbeitet und zusammen mit den notwendigen Beschlüssen des Gemeinderates beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) in St. Gallen, zu einer Vorprüfung, eingereicht. Diese Arbeiten wurden bis im Juni letzten Jahres vorbereitet. Die Vorprüfung durch den Kanton dauerte, wie bereits im Mitteilungsblatt kommuniziert, bis Ende des letzten Jahres. Nach der Rückmeldung durch das AREG wurden die einzelnen Punkte, welche beanstandet oder „bemängelt“ worden waren, durch den Gemeinderat in Zusammenarbeit mit dem Raumplanungsbüro ERR bereinigt.
Nun liegen ein überarbeiteter Richtplan sowie die entsprechenden Beschlüsse des Gemeinderates dazu, vor. Dieser Richtplan bildet die Basis der weiteren strategischen Entwicklung unserer Gemeinde und ist die Richtschnur der nächsten Jahre. In Anlehnung an diese Arbeiten, wurden seit Januar 2018 der Entwurf des neuen Zonenplanes sowie das neue Baureglement im Entwurf erstellt.
Einbezug und Anhörung der Öffentlichkeit
Jetzt, da die neuen Instrumente im Entwurf vorliegen, ist es Zeit, die Öffentlichkeit anzuhören und Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, einzubinden. Das möchte der Gemeinderat wie folgt tun.
Am Mittwoch, 23. Mai 2018, 20 Uhr, findet in der Aula des Schulhauses Bünt eine Informationsveranstaltung zu den neuen Raumplanungsinstrumenten statt. An dieser Veranstaltung erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Instrumenten (wie Richtplan, Zonenplan und Baureglement) der Raumplanung sowie zum Verfahren. An diesem Abend werden auch ein Vertreter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation sowie der von uns beauftragte Raumplaner vor Ort sein.
Am 16. und 30. Juni 2018 findet je von 8 – 12 Uhr, ein Workshop in Waldkirch und Bernhardzell, zum Thema Raumplanung, statt. An diesen beiden Samstagen werden die gleichen Themen bearbeitet. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit bieten, an einem der beiden Samstage teilnehmen zu können. Behandelt werden ausser dem Thema „Raumplanung generell“, der Zonenplan-Entwurf und der Baureglement-Entwurf. Mittels elektronischem 3D-Kartenmaterial unserer Gemeinde, können wir Ihnen aufzeigen, was minimale Einschränkungen beim Baureglement und bei der Zonierung für Auswirkungen auf unser Ortsbild aber auch auf unsere Gemeindegebiete haben können. Gleichzeitig möchten wir Ihnen unseren Vorschlag für die Zonierung und das neue Baureglement aufzeigen und Erklärungen und Erläuterungen dazu abgeben. Im Anschluss an die beiden Workshops, sind Sie herzlich zum gemeinsamen Apéro eingeladen.
Anmeldung bis 10. Mai 2018
Damit der Informationsanlass und die beiden Workshops gut geplant werden können, bitten wir Sie, sich dazu anzumelden. Der Informationsanlass soll als Basisinformation dienen und Ihnen die Grundlagen bieten, um anschliessend an einem der beiden Tage in den Details mitarbeiten zu können. Deshalb empfehlen wir dringend, dass Sie sich am Informationsanlass vom 23. Mai und an einem der beiden Workshops in Waldkirch oder Bernhardzell anmelden.
Die Anmeldung erbitten wir bis zum 10. Mai 2018, unter gemeinde@waldkirch.ch oder telefonisch auf 058 228 79 12 mit Angabe von Name/Vorname und Adresse sowie den einzelnen Daten, an welchen Sie teilnehmen wollen.
Weitere Informationen: www.waldkirch.ch