ARNEGGERBACH: WEG FREI FÜR HOCHWASSERSCHUTZ

Der Weg für den Ausbau des Arneggerbachs ist frei. Der Kanton hat den Sondernutzungsplan genehmigt. Auch die Entschädigungen für die Landnutzungen sind rechtskräftig.


(Stadt Gossau) Über 20 Jahre nach Beginn der Planung rückt der Hochwasserschutz am Arneggerbach näher. Mitte Dezember 2018 hat das kantonale Baudepartement den Sondernutzungsplan für die teilweise Öffnung und Verlegung des Baches zwischen Bettenstrasse und Bahnlinie genehmigt.

Entschädigungen sind geklärt

Auch das zweite Hindernis für den Bauchausbau ist beseitigt. Für den Bachausbau werden Teilflächen von verschiedenen Grundstücken beansprucht. Da sich die Stadt nicht mit allen Grundeigentümern einigen konnte, mussten die finanziellen Entschädigungen in einem Enteignungsverfahren festgelegt werden.

Die einzige Beschwerde gegen den Enteignungs-Entscheid vom 30. Mai 2018 ist zwischenzeitlich zurückgezogen worden. Damit sind die von der kantonalen Schätzungskommission festgelegten Entschädigungen rechtskräftig.

Projekt aus den 90-er-Jahren

Als nächstes wird das Ausbauprojekt aus den 1990-er-Jahren überprüft und überarbeitet. Die Umsetzung hat sich durch die verschiedenen Rechtsmittelverfahren um Jahre verzögert. In dieser Zeit hat der Bund die Vorgaben für Bachausbauten geändert, was im Projekt berücksichtigt werden muss. Auch für die Subventionseingabe sind zusätzliche Angaben vorzulegen.

Das städtische Tiefbauamt hat die Absicht, dass noch Ende 2019 mit dem Bachausbau gestartet werden kann. Denn der Arneggerbach verursacht bei starken Regenfällen immer wieder Schäden an Liegenschaften. Westlich der Bahnlinie ist er bereits ausgebaut. Im Jahr 2007 hat das Stadtparlament den Kredit für den Ausbau im Gebiet östlich der Bahnlinie erteilt.


 

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